Patente und Gebrauchsmuster

Sowohl das Patentverfahren wie das Nichtigkeitsverfahren beginnen meist mit einer Recherche nach dem Stand der Technik. Im Falle einer neuen Patentanmeldung ist es notwendig, in der Erfindungsbeschreibung vorige Veröffentlichungen in Bezug zu nehmen, was den Antraggeber dazu veranlasst, nach technischen Lösungen zu suchen, die dem Gegenstand der Patentanmeldung ähnlich sind. Dieselbe Tätigkeit wird von Experten des Patentamtes bei der Prüfung einer Anmeldung ausgeführt. Die in diesem Schritt gefundenen Veröffentlichungen können die Erteilung eines Patents verhindern. Auch wenn ein Patent bereits erteilt worden ist, muss man damit rechnen, dass die Konkurrenten ihre eigenen Recherchen vornehmen, um das Patent aufzuheben. Das geschieht oft, wenn ein Patent signifikante wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Es lohnt sich, die Recherchen vor dem Einreichen einer Patentanmeldung sorgfältig durchzuführen, um eine unangenehme Überraschung in Zukunft zu vermeiden.

Unterstützung bei der Entwicklung einer Patentstrategie

Die Wahl einer Patentierungsstrategie ist ausschlaggebend für die Wirksamkeit des künftigen Patentschutzes sowie für die Wirtschaftlichkeit des ganzen Patentverfahrens. Im Fall der neu entstehenden Technologien muss man entscheiden, ob, wofür, wo und wie ein Patent zu beantragen, um mit vernünftigen und zeitlich günstig verteilten Kosten den maximalen Schutz zu erreichen. Wir unterstützen Sie beim Treffen solcher Entscheidungen.

Patentbeschreibungsentwurf und erste Anmeldung

Wir erstellen Patentbeschreibungen und -anmeldungen sowohl für polnische wie auch für europäische Patentanträge (wir helfen selbstverständlich auch bei der Erstellung von Gebrauchsmusteranmeldungen in Polen). Wir können auch bei der Erstanmeldung in Polen behilflich sein, damit sie mit nationalen Sicherheitsregelungen konform ist. Die europäische Erstanmeldung kann ebenso mit nationalen Regelungen konform sein, vorausgesetzt dass sie über das polnische Patentamt eingereicht wird.

Europäische Patentanmeldungen

Wir sind gerne bereit, nicht nur bei den europäischen Erstanmeldungen, sondern auch bei den Eintritten in die regionale Phase der EU-Patente und bei den nachfolgenden Verfahren zu helfen. Wenn Sie ein Angebot wünschen, benutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Internationale Patentanmeldungen

Die Kosten einer PCT-Anmeldung richten sich nach dem Staat der Anmeldung und Rechtsstatus des Antragstellers. Polnische natürliche Personen sind als Antragsteller im PCT-Verfahren zur Gebührenermäßigung von 90 % berechtigt. Vielleicht deswegen beanspruchen manche große internationale Unternehmen von seinen lokalen Mitarbeitern und Subunternehmern die Rechtsübertragung nach der internationalen Anmeldung (im Gegensatz zur Rechtsübertragung vor der Anmeldung). In diesem Vorgang müssen aber nationale Sicherheitsregelungen eingehalten werden.

Erlangen des Patentschutzes in Polen: nationale Anmeldungen, PCT-Eintritte und Validierungen der erteilten EP-Patente

Ein in Polen wirksames Patent kann auf verschiedene Weisen erlangt werden. Der einfachste und billigste Weg ist (mindestens in der Regel und vorausgesetzt, dass der Schutz nirgendwo anders beantragt wird) die Anmeldung direkt bei dem polnischen Patentamt.

Zur Verfügung steht auch der direkte PCT->PL Weg. Wir können Ihnen sowohl bei nationalen Phasen in Polen wie auch beim europäischen Verfahren helfen.
Am häufigsten wird der EP-Weg eingeschritten. Das einmal erteilte europäische Patent kann in Polen validiert werden (beachten Sie bitte, dass Polen zur Zeit kein Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens ist und damit das sog. Einheitliche Patent zur Zeit nicht möglich ist). Im Zusammenhang mit der europäischen Patentvalidierung sollte Folgendes berücksichtigt werden:

  • Die Einreichung einer Übersetzung der gesamten Patentschrift ins Polnische ist nach dem Art. 65 Abs. 1 des EPÜ erforderlich, damit das Patent in Polen wirksam ist.
  • Für den Fall, dass der Schutzbereich der übersetzten Patentansprüche enger ist als der Schutzbereich in der Verfahrenssprache, ist nach dem Art. 70 Abs. 30 der polnische Wortlaut bei Verletzungsstreiten maßgebend.
  • Weil die Patentansprüche in Bezug auf die Patentbeschreibung interpretiert werden sollen, ist eine Interpretation begründet, die bei ernsten Übersetzungsfehlern der Ansprüche oder ernsten terminologischen Diskrepanzen zwischen den Ansprüchen und der Patentbeschreibung den Patentschutzbereich für ungültig erklärt. Falls die übersetzten Ansprüche für unverständlich gehalten werden, kann der Schutzbereich auf Null reduziert werden.
  • In einer solchen Situation ist natürlich die Einreichung einer berichtigten Übersetzung gemäß Art. A70 Abs. 4a möglich.
  • Die Berichtigung ist aber nach den Artikeln A70 Abs. 4 + A67 Abs. 3 erst nach der Veröffentlichung der korrigierten Patentschrift durch das polnische Patentamt wirksam (Gesetz über Wirkung von europäischen Patenten – Art. 7 Abs. 3).
  • Weil keine verbindliche Frist für die Veröffentlichung einer berichtigten Übersetzung durch das polnische Patentamt festgelegt wurde, kann das mehrere Monate dauern.
  • Eine ungenaue Übersetzung, die durch einen Patentspezialisten nicht verifiziert wurde, bringt also das Risiko einer wesentlichen Verzögerung des Verletzungsverfahrens und einer Zeitbegrenzung der festgestellten Schutzverletzung mit sich.

Verfahren vor dem polnischen Patentamt und, falls notwendig, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Die polnischen nationalen Patentanmeldungen und die PCT-Eintritte in die nationale Phase werden von dem polnischen Patentamt behandelt. Das polnische Patentamt ist auch für Nichtigkeitsklagen gegen europäische Patente zuständig. Nach der Ausschöpfung aller Beschwerdemittel vor dem polnischen Patentamt kann eine Beschwerde bei dem Verwaltungsgericht eingelegt werden. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts kann bei dem Oberverwaltungsgericht beklagt werden. Wir können Ihnen vor allen Instanzen helfen.

Verteidigung vor dem Patentamt bei Einsprüchen oder Nichtigkeitsklagen


Ein Patent für eine Erfindung ist ein Schutzwerkzeug für den Patentinhaber und zugleich ein Hindernis für seine Konkurrenten. Die natürliche Reaktion auf ein Hindernis ist ein Versuch, es zu beseitigen. Um das im Fall eines Patents zu erreichen, kann man seine Vorbehalte nach der Veröffentlichung der Anmeldung oder einen Einspruch bzw. eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent einlegen. Manchmal geschieht es, dass die Patente, die gesetzliche Bedingungen nicht erfüllen, bösartig angegriffen werden, das betrifft aber auch Patente auf neue und nicht selbstverständliche technische Lösungen, wenn die ähnlichen Lösungen profitabel sind. Wir helfen in beiden Fällen. Wohlgemerkt, ist es wahrscheinlich, dass die beiden Streitfälle bis zum Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht gehen können.