Nichtigkeitsverfahren und Einspruchsverfahren

Wenn Sie eine Mahnung im Zusammenhang mit der Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts eines Dritten erhalten haben (oder erwarten), lohnt es sich zu prüfen, ob das Recht wirksam ist und ob es gesetzmäßig erteilt wurde. Wenn die zweite Frage verneint wird, ist es möglich einen Einspruch oder eine Nichtigkeitsklage zu erheben. Wir können Ihnen bei der Beantwortung der obigen Fragen helfen sowie bei:

  • einem Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (bis zu 9 Monaten nach der Veröffentlichung)
  • einem Einspruchsverfahren vor dem polnischen Patentamt (nur nationale Patente – bis zu 6 Monaten nach der Veröffentlichung)
  • Nichtigkeitsverfahren vor dem polnischen Patentamt (Rechtsinteresse muss geprüft werden) bezüglich der nationalen und der validierten EP-Patente
  • Überwachung.